AG Köln · Nordrhein-Westfalen Urteil

Sachbeschädigung durch gemeinschaftliche Tat KI-Titel

Sachbeschädigung · gemeinschaftliche Tat · Geldstrafe · StGB · StPO

Strafrecht

Tenor

Die Angeklagten werden wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von jeweils 60 Tagessätze zu je 10 € kostenpflichtig verurteilt.

( §§ 303 Abs.1, 303c, 25 Abs.2 StGB)

Gründe

2

(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)

3

Wegen der Begründung wird auf den zugelassenen Anklagesatz verwiesen.

4

Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.

5

Richterin am Amtsgericht