Sachbeschädigung durch gemeinschaftliche Tat KI-Titel
Sachbeschädigung · gemeinschaftliche Tat · Geldstrafe · StGB · StPO
Strafrecht
Tenor
Die Angeklagten werden wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von jeweils 60 Tagessätze zu je 10 € kostenpflichtig verurteilt.
( §§ 303 Abs.1, 303c, 25 Abs.2 StGB)
Gründe
2
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)
3
Wegen der Begründung wird auf den zugelassenen Anklagesatz verwiesen.
4
Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.
5
Richterin am Amtsgericht