LAG Berlin-Brandenburg 15. Kammer Beschluss

Berichtigung des Urteilstenors bezüglich Verurteilung des Landes KI-Titel

Berichtigung · Urteilstenor · ZPO § 319 · Verurteilung · Land als Beklagter

Arbeitsrecht

Tenor

Der Tenor des am 21.08.2019 verkündeten Urteils wird nach Anhörung der Parteien gemäß § 319 ZPO wie folgt berichtigt:

Unter I. 2. muss es heißen:

„2. Das beklagte Land wird verurteilt, …“