LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Auch bei Heimarbeitern/Heimarbeiterinnen ist das Arbeitslosengeld nur nach Arbeitsentgelt zu bemessen, das …

Sozialrecht

Leitsatz

Auch bei Heimarbeitern/Heimarbeiterinnen ist das Arbeitslosengeld nur nach Arbeitsentgelt zu bemessen, das beim Ausscheiden des Arbeitnehmers aus der die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung vor der Entstehung des Anspruches abgerechnet war.