Auch bei Heimarbeitern/Heimarbeiterinnen ist das Arbeitslosengeld nur nach Arbeitsentgelt zu bemessen, das …
Sozialrecht
Leitsatz
Auch bei Heimarbeitern/Heimarbeiterinnen ist das Arbeitslosengeld nur nach Arbeitsentgelt zu bemessen, das beim Ausscheiden des Arbeitnehmers aus der die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung vor der Entstehung des Anspruches abgerechnet war.