StGH Hessen Beschluss LS

Zur Frage der Prozeßfähigkeit im Grundrechtsklageverfahren (hier nicht entschieden).

Verfassungsrecht

Leitsatz

1. Zur Frage der Prozeßfähigkeit im Grundrechtsklageverfahren (hier nicht entschieden).

2. Geldansprüche können mit der Grundrechtsklage nicht geltend gemacht werden (Anschluß an BVerfGE 1, 3 ;2, 287, 291/292).

3. Im übrigen Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage (nicht substantiiert; Rechtsweg nicht erschöpft).

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