LG Köln · Nordrhein-Westfalen 6. Zivilkammer Beschluss

LG Köln – 6 S 5/12

Zivilrecht

Tenor

Der Kläger wird, nachdem er die Berufung gegen das am 09.12.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Leverkusen (25 C 388/11) zurückgenommen hat, des eingelegten Rechtsmittels für verlustig und für verpflichtet erklärt, die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten zu tragen.

Gründe

1

Berufungsstreitwert: 630,00 €.