LG Köln – 6 S 5/12
Zivilrecht
Tenor
Der Kläger wird, nachdem er die Berufung gegen das am 09.12.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Leverkusen (25 C 388/11) zurückgenommen hat, des eingelegten Rechtsmittels für verlustig und für verpflichtet erklärt, die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten zu tragen.
Gründe
1
Berufungsstreitwert: 630,00 €.