Das sogen Schmalseitenprivileg des § 7a NBauO (BauO ND) ist auch auf Windkraftanlagen anwendbar.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Das sogen Schmalseitenprivileg des § 7a NBauO (BauO ND) ist auch auf Windkraftanlagen anwendbar.
2. Zur Rücksichtslosigkeit einer 22 m hohen Windkraftanlage neben einem kleinen Wohngarten in einem mit Einfamilienhäusern dicht bebauten Wohngebiet.