LG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen 8. Kammer für Handelssachen Beschluss

Berichtigung von Tenorabsatz wegen offenbarer Unrichtigkeit KI-Titel

Berichtigungsbeschluss · offenbare Unrichtigkeit · Tenor

Zivilrecht

Tenor

Berichtigungsbeschluss

Der Beschluss vom 11. Januar 2019 wird wegen einer offenbaren Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass im Tenor der letzte Absatz („Wegen der Einzelheiten wird auf die im Anschluss an die Entscheidungsgründe exemplarisch eingefügten Abbildungen Bezug genommen.“) entfällt.

Gründe

1

Berichtigungsbeschluss

2

Der Beschluss vom 11. Januar 2019 wird wegen einer offenbaren Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass im Tenor der letzte Absatz („Wegen der Einzelheiten wird auf die im Anschluss an die Entscheidungsgründe exemplarisch eingefügten Abbildungen Bezug genommen.“) entfällt.