VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Auch ein Abschieben durch SBZ-Behörden steht der Anerkennung des Betroffenen als Sowjetzonenflüchtling nicht …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Auch ein Abschieben durch SBZ-Behörden steht der Anerkennung des Betroffenen als Sowjetzonenflüchtling nicht grundsätzlich entgegen, wenn er mit dem Abgeschobenwerden innerlich einverstanden war, weil ihm hierdurch die Möglichkeit geboten wurde, einer tatsächlichen oder angenommenen politisch bedingten besonderen Zwangslage zu entgehen.

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