Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz und Zinsen KI-Titel
Schadensersatz · Zinsen · Anerkenntnisurteil · Kostenverteilung · ZPO
Tenor
1.
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin € 4.925,17 nebst Zinsen in Höhe von 13,25% ab dem 1.7.2011 sowie eine weitere Nebenforderung in Höhe von € 459,40 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.9.2011 zu zahlen.
2.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin zu 61% und die Beklagte zu 1) zu 39%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen die Klägerin zu 11% und die Beklagte zu 1) zu 89%. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt die Klägerin.
3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Entscheidungsgründe
Nachdem die Klägerin in der mündlichen Verhandlung am 20.4.2012 die Klage gegen die Beklagte zu 1) in Höhe von € 1.032,17 und die Klage gegen den Beklagten zu 2) in voller Höhe zurückgenommen hat, beruht die Entscheidung über die Kosten auf §§ 269 Abs. 3 Satz 2, 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO.
Streitwert: bis 20.4.2012 € 5.957,34
für danach € 4.925,17