OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Den Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) verletzt das …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Den Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) verletzt das Verwaltungsgericht durch die entscheidungserhebliche Verwendung eines nicht ausdrücklich in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittels zur Beurteilung der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat jedenfalls dann nicht, wenn dieses Erkenntnismittel diesem Verfahrensbeteiligten bekannt war, er objektiv hinreichend Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und sich die Möglichkeit seiner entscheidungserheblichen Verwendung durch das Gericht aufdrängte; die Kenntnis seines Verfahrensbevollmächtigten ist einem Asylbewerber grundsätzlich zuzurechnen.