VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Abweisung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz KI-Titel

vorläufiger Rechtsschutz · Verwaltungsverfahren · Kostenverteilung

Verwaltungsrecht

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Gründe

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1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.