VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss
Abweisung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz KI-Titel
vorläufiger Rechtsschutz · Verwaltungsverfahren · Kostenverteilung
Verwaltungsrecht
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Gründe
2 1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.