AG Bonn – 11 C 399/02
Zivilrecht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1978,66 EUR nebst 5% Zinsen
über den Basiszinssatz aus 1553,07 EUR seit dem 16.09.2001sowie aus 405,59 EUR seit dem 7.11.2001 und weitere 24,16 EUR zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.