OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss

OLG Oldenburg – 1 VAs 10/05

Strafrecht

Tenor

Die Eingabe der Antragstellerin vom 16. Mai 2005 gibt keine Veranlassung zur Änderung des Senatsbeschlusses vom 22. April 2005.Namentlich ist auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass nach dem Vorbringen der Antragstellerin auch ihr 12jähriger Enkel Zeuge der Vorfälle war, kein ausreichendes berechtigtes Interesse an einer nachträglichen gerichtlichen Feststellung ersichtlich.