Mehrere Ausbildungszeiten können zusammen nur einmal bis zur Dauer der Mindestausbildungszeit bei der …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Mehrere Ausbildungszeiten können zusammen nur einmal bis zur Dauer der Mindestausbildungszeit bei der BDA-Festsetzung angerechnet werden.
2. Dienstzeiten bei der SS-Verfügungstruppe, beim SS-Fürsorgeoffizier, auf einer SS-Führerschule und bei einem Wirtshaftsverwaltungshauptamt sind kein Wehrdienst im Sinne von § 6 Abs. 3 Ziffer 4 BBesG.
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