Ein zum Grundwehrdienst eingezogener Beamter erhält keine Sonderzuwendung nach dem SZG für das Jahr 1965 …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein zum Grundwehrdienst eingezogener Beamter erhält keine Sonderzuwendung nach dem SZG für das Jahr 1965, wenn er während des ganzen Jahres (01.01. - 31.12.) 1965 Soldat war.