VGH Hessen 1. Senat Urteil LS

Ein zum Grundwehrdienst eingezogener Beamter erhält keine Sonderzuwendung nach dem SZG für das Jahr 1965 …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ein zum Grundwehrdienst eingezogener Beamter erhält keine Sonderzuwendung nach dem SZG für das Jahr 1965, wenn er während des ganzen Jahres (01.01. - 31.12.) 1965 Soldat war.