AG Dortmund · Nordrhein-Westfalen Versäumnisurteil

Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz und vorprozessualen Kosten KI-Titel

Schadensersatz · Vorprozessuale Kosten · Versäumnisurteil · Zinsen · Vorläufige Vollstreckbarkeit

Zivilrecht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1835,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 27.07.2024 zu zahlen.

Weiterhin wird die Beklagte verurteilt, den Kläger von vorprozessualen Kosten seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 280,60 € freizustellen.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

1

Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).

2

Der Streitwert wird auf 1.835,21 EUR festgesetzt.