AG Wuppertal · Nordrhein-Westfalen

Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten KI-Titel

Schadensersatz · Rechtsanwaltskosten · Zinsen · Vorläufige Vollstreckbarkeit · Streitwert

Zivilrecht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt,

an die Klägerin 382,64 € (i.W.: dreihundertzweiundachtzig 64/100 Euro) zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.01.2005 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 40,95 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

1

Streitwert: 382,64 EUR.