OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Ein praktischer Tierarzt handelt nicht schuldhaft, wenn er nicht jeweils die neueste Auflage eines …

Zivilrecht

Leitsatz

Ein praktischer Tierarzt handelt nicht schuldhaft, wenn er nicht jeweils die neueste Auflage eines Standardlehrbuchs beschafft und sie systematisch auf Änderungen gegenüber der Vorauflage untersucht, um sich über neu erkannte Gefahren bisher allgemein üblicher Behandlungsmethoden zu informieren. Es genügt, wenn er seinen Wissensstand ständig durch die Lektüre mehrerer einschlägiger Fachzeitschriften und den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen ergänzt.