LG Münster · Nordrhein-Westfalen 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer Beschluss zitiert von 1

Berichtigung des Aktenzeichens in Gerichtsbeschluss KI-Titel

Aktenzeichen · Berichtigung · Beschluss

Zivilrecht

Tenor

wird das Rubrum der Entscheidung vom 27.06.2019 klarstellend dahingehend berichtigt, dass das Aktenzeichen des Landgerichts Münster 5 T 378/19 und nicht – wie fehlerhaft im Beschluss vom 27.06.2019 angeführt – 5 T 378/18 lautet.