Zu den Anforderungen der nach § 6 Abs 5 NGO (GemO ND) gebotenen Ausfertigung eines Bebauungsplans, der aus …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zu den Anforderungen der nach § 6 Abs 5 NGO (GemO ND) gebotenen Ausfertigung eines Bebauungsplans, der aus einem Satzungstext und einer Karte besteht.
Die Zulassung einer Betriebsleiterwohnung darf in einem Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO 1968 (F: 1968-11-26) abgelehnt werden, weil die Wohnnutzung der gewerblichen Nutzung nicht untergeordnet ist.