Nichtigerklärung der Ablehnung des Vorschlags der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 7. April …
Koninklijke Philips Electronics NV gegen Rat der Europäischen Union
Tenor
Tenor
1. Die Ablehnung des Vorschlags der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 7. April 2000 (KOM-Dokument [2000] 195 endg.) für eine Verordnung (EG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Teile von Fernsehkamerasystemen mit Ursprung in Japan durch den Rat vom 8. Mai 2000 wird für nichtig erklärt.
2. Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Ablehnung des Vorschlags der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 7. April 2000 (KOM-Dokument [2000] 195 endg.) für eine Verordnung (EG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Teile von Fernsehkamerasystemen mit Ursprung in Japan durch den Rat vom 8. Mai 2000