Der Begriff der zahnärztlichen Tätigkeit iS des § 13 Abs 2 S 1 NdsASO (ZÄASiO ND) umfaßt nicht nur die Arbeit …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der Begriff der zahnärztlichen Tätigkeit iS des § 13 Abs 2 S 1 NdsASO (ZÄASiO ND) umfaßt nicht nur die Arbeit des niedergelassenen Zahnarztes im Behandlungsstuhl, sondern auch die nicht kurative Tätigkeit in Forschung und Lehre, im öffentlichen Gesundheitswesen oder als freiberuflicher ärztlicher Gutachter.