OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Eine Beplanung als ein allgemeines Wohngebiet ist nicht ohne weiteres zulässig, sofern es sich um eine …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Eine Beplanung als ein allgemeines Wohngebiet ist nicht ohne weiteres zulässig, sofern es sich um eine Splittersiedlung im Außenbereich in Nachbarschaft zu einem landwirtschaftlichen Betrieb handelt. Es ist zu beachten, daß eine Verstärkung der Abwehrpositionen der Wohnbebauung gegenüber landwirtschaftlichen Emissionen erfolgt.