Zur Frage, ob die Ernennung eines ordentlichen Professors an einer Hochschule des Landes Hessen im Jahre 1952 …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Frage, ob die Ernennung eines ordentlichen Professors an einer Hochschule des Landes Hessen im Jahre 1952 durch arglistige Täuschung herbeigeführt worden ist, weil dieser vor der Ernennung als Eintrittsdatum in die NSDAP anstelle des zutreffenden Jahres 1929 das Jahr 1936 angegeben hatte. 2. Zur Frage der Zurückforderung von Dienstbezügen nach der Zurücknahme einer Beamtenernennung wegen arglistiger Täuschung. vorgehend: VG Wiesbaden, U. v. 03.12.1964 - I/2-562/63 -
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