OLG Celle · Niedersachsen Urteil LS

Die Gefährdungshaftung nach § 2 Abs. 1 S. 2 HpflG gilt auch für im öffentlichen Straßenraum befindliche …

Zivilrecht

Leitsatz

Die Gefährdungshaftung nach § 2 Abs. 1 S. 2 HpflG gilt auch für im öffentlichen Straßenraum befindliche Gullydeckel einer gemeindlichen Kanalisationsanlage.