ArbG München · Bayern Beschluss zitiert von 1

Festsetzung des Streitwerts bei Abmahnung und Vergleich KI-Titel

Streitwertfestsetzung · Abmahnung · Vergleichswert · RVG · Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Tenor

Der Streitwert des Verfahrens wird auf 4.577,75 €, der überschießende Vergleichswert auf 18.311,- € festgesetzt.

Gründe

1

Für die Abmahnung ist ein Bruttogehalt anzusetzen (Ziffer 2.1 des Streitwertkatalogs vom 09.02.2018).

2

Für den Vergleich war folgender Mehrwert zu berücksichtigen:

Ziffer Mehrwert (€) Bemerkung

1. 13.733,25

[[2]] – 3 – 5 – Ziffer 25.1 des Streitwertkatalogs

6. 4.577,75

3

Die Festsetzung erfolgt gemäß § 33 RVG.