ArbG Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen Beschluss LS

Prozesskostenhilfe kann nur bewilligt werden, wenn vor Beendigung der Instanz ein vollständiger …

Arbeitsrecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Leitsatz

Prozesskostenhilfe kann nur bewilligt werden, wenn vor Beendigung der Instanz ein vollständiger Prozesskostenhilfeantrag gestellt wurde. Hierzu gehört die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Tenor

In Sachen …

wird der Prozesskostenhilfeantrag zurückgewiesen.

Gründe

Prozesskostenhilfe kann nur bewilligt werden, sofern die Klägerin vor Beendigung der Instanz einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag gestellt hat. Vollständig ist der Antrag erst, wenn neben der Erklärung, dass PKH begehrt wird, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt wird. Erst ab Vorliegen eines vollständigen Antrages kann PKH bewilligt werden.

Die Instanz war mit der übereinstimmenden Erledigungserklärung durch die Klägerin am 24.11.2014 beendet.

Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ging hier erst am 25.11.2014 ein - also nach Abschluss der Instanz.

Der Prozesskostenhilfeantrag war daher zurückzuweisen.