Das höchstens dreiminütige Halten des nicht verlassenen Fahrzeugs wird auch bei Nichtbenutzung der …
Strafrecht
Leitsatz
Das höchstens dreiminütige Halten des nicht verlassenen Fahrzeugs wird auch bei Nichtbenutzung der Parkscheibe nicht durch § 13 Abs. 2 StVO in Verbindung mit Zeichen 314 (Parkplatz) und Bild 291 (Parkscheibe) untersagt.