Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erwächst nicht schon daraus, daß die Abschiebung …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erwächst nicht schon daraus, daß die Abschiebung des Ausländers - aus humanitären Gründen - fortgesetzt halbjährig befristet ausgesetzt worden ist (hier: Libanon).