LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Das Krankenkassenmitglied hat, wenn es ohne zwingenden Grund einen anderen als einen der nächsterreichbaren …

Sozialrecht

Leitsatz

Das Krankenkassenmitglied hat, wenn es ohne zwingenden Grund einen anderen als einen der nächsterreichbaren Ärzte in Anspruch nimmt, die dadurch entstehenden höheren Reisekosten selbst zu tragen.