LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Versicherungsfreiheit als Werkstudent besteht für einen Studenten, der sein früheres Beschäftigungsverhältnis …

Sozialrecht

Leitsatz

Versicherungsfreiheit als Werkstudent besteht für einen Studenten, der sein früheres Beschäftigungsverhältnis nicht gelöst hat, sondern für die Dauer des Studiums ohne Entgeltzahlung beurlaubt worden ist, wenn er während der Semesterferien bei seinem früheren Arbeitgeber beschäftigt wird (Abweichung von BSG vom 18.4.1975 - 3/12 RK 10/73 = BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 RVO Nr 2).