Die Schutzwürdigkeit von Wohnhäusern ist im Außenbereich, Dorfgebiet oder Mischgebiet gleich.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Schutzwürdigkeit von Wohnhäusern ist im Außenbereich, Dorfgebiet oder Mischgebiet gleich.
Die Schutzwürdigkeit von Wohnhäusern ist im Außenbereich, Dorfgebiet oder Mischgebiet gleich.