OLG München · Bayern Berichtigungsbeschluss

Berichtigung der Parteibezeichnung in Beschwerdeverfahren KI-Titel

ZPO § 319 · Parteibezeichnung · Berichtigungsbeschluss · Schreibfehler · Beschwerdeverfahren

Zivilrecht

Tenor

Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts München – 38. Zivilsenat – vom 10.05.2023 (2x) und vom 12.05.2023 werden im Rubrum wie folgt berichtigt:

die Klagepartei ist auch als Beschwerdeführerin, die beklagte Partei ist auch als Beschwerdegegner zu bezeichnen

Gründe

1

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.