Berichtigung der Parteibezeichnung in Beschwerdeverfahren KI-Titel
ZPO § 319 · Parteibezeichnung · Berichtigungsbeschluss · Schreibfehler · Beschwerdeverfahren
Zivilrecht
Tenor
Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts München – 38. Zivilsenat – vom 10.05.2023 (2x) und vom 12.05.2023 werden im Rubrum wie folgt berichtigt:
die Klagepartei ist auch als Beschwerdeführerin, die beklagte Partei ist auch als Beschwerdegegner zu bezeichnen
Gründe
1
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.