Beamtenstatut – Nichternennung zum Beamten auf Lebenszeit nach Ablauf der Probezeit
Dimitrios Patrinos gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Gemeinschaften
Europarecht
Gründe
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Generalanwalt Carl Otto Lenz hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 27 . September 1989 vorgetragen (*). Er hat vorgeschlagen, wie folgt zu entscheiden :
1
. Die Klage wird abgewiesen .
2
. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten .
(*) Originalsprache : Deutsch .