EuGH Generalanwalt Lenz Schlussanträge

Beamtenstatut – Nichternennung zum Beamten auf Lebenszeit nach Ablauf der Probezeit

Dimitrios Patrinos gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Gemeinschaften

Europarecht

Gründe

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Generalanwalt Carl Otto Lenz hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 27 . September 1989 vorgetragen (*). Er hat vorgeschlagen, wie folgt zu entscheiden :

1

. Die Klage wird abgewiesen .

2

. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten .

(*) Originalsprache : Deutsch .