LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Unterzieht sich ein mit seiner Familie in Belgien lebendes Kind, dessen Vater in der Bundesrepublik …

Sozialrecht

Leitsatz

Unterzieht sich ein mit seiner Familie in Belgien lebendes Kind, dessen Vater in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt und bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, einer audio-psycho-phonologischen Behandlung im Sprachzentrum Tomatis in Belgien, so richtet sich der Anspruch auf Kostenerstattung nach den Rechtsvorschriften des belgischen Krankenversicherungsträgers. Danach scheidet eine Kostenerstattung aus, weil das Sprachzentrum Tomatis in Eupen/Belgien vom belgischen Krankenversicherungsträger nicht anerkannt ist.