LG Dortmund · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde KI-Titel

Sofortige Beschwerde · ZPO § 97 Abs. 1 · Zulässigkeit · Begründetheit · Kostenentscheidung

Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 01.08.2014 wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.

Gründe

2

Die sofortige Beschwerde ist zulässig, aber aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung nicht begründet.

3

Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.