Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde KI-Titel
Sofortige Beschwerde · ZPO § 97 Abs. 1 · Zulässigkeit · Begründetheit · Kostenentscheidung
Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 01.08.2014 wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.
Gründe
2
Die sofortige Beschwerde ist zulässig, aber aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung nicht begründet.
3
Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.