Die Gewährung des "Verbundzuschlages" im Rahmen der Ausgleichsleistungen für die Beförderung von Personen mit …
Leitsatz
1. Die Gewährung des "Verbundzuschlages" im Rahmen der Ausgleichsleistungen für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs setzt nicht voraus, daß alle am Verbund beteiligten Unternehmen als Folge der Verbundbildung ausgleichsbedürftige Ertragseinbußen erleiden. Es kommt darauf an, ob der einzelne Verbundpartner, der den Zuschlag begehrt, weniger Einnahmen erzielt hat, als dies ohne den Verbund der Fall gewesen wäre.
2. Ist einem Unternehmer der Verbundzuschlag zu gewähren, so kann als Verkehrsleistung die an Hand der von ihm verkauften Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs errechnete betriebsindividuelle mittlere Reiseweite ohne Berücksichtigung der "Fremdumsteiger" und der von ihnen in seinem Streckennetz zurückgelegten Entfernungen zugrunde gelegt werden.