Eine Klage auf Auskunftserteilung ist wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig,
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Eine Klage auf Auskunftserteilung ist wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig,
1. wenn der Kläger durch Einsichtnahme in die einschlägigen Akten die gewünschten Tatsachen selbst feststellen kann und
2. wenn die Auskunft im Laufe des Prozesses erteilt wird, der Kläger aber auf Fortsetzung des Verfahrens beharrt.