BGH 5. Strafsenat Beschluss

Freiheitsberaubung durch Abschließen der Wohnungstür KI-Titel

BGH, Beschluss vom 5. November 2024 - 5 StR 462/24

Strafrecht Revision verworfen

Tenor

Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 29. April 2024 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Beschuldigten ergeben hat.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat:

Aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe wird hinreichend deutlich, dass sich die Freiheitsberaubung durch das Abschließen der Wohnungstür nicht in den Grenzen der Personensorge bewegte (§ 1631 Abs. 2 BGB).

Cirener | RiBGH Gericke ist im Urlaub und kann nicht unterschreiben. Cirener