StGH Hessen Beschluss LS

StGH Wiesbaden: Aufgaben und Prüfungsbefugnisse des StGH, hier: Unzulässigkeit von Anträgen auf …

StGH Wiesbaden: Aufgaben und Prüfungsbefugnisse des StGH, hier: Unzulässigkeit von Anträgen auf Grundbuchberichtigung und Verkehrswertfestsetzung im Zwangsversteigerungsverfahren

Verfassungsrecht

Leitsatz

1. Die Aufgaben und Befugnisse des StGH sind in Verf HE und in den Gesetzen - Verf HE Art 131 Abs 1 - abschließend geregelt. Der StGH ist danach nicht nach Art eines Aufsichtsorgans befugt, ein Gericht zu einer bestimmten Verfahrensweise oder Sachentscheidung zu veranlassen oder anzuweisen (hier: Antrag des Beschwerdeführers, das Amtsgericht zu "veranlassen", bestimmte Grundstücke auf ihn als Eigentümer umzuschreiben).

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