EuG Erste Kammer Beschluss zitiert von 1

Richtlinie 92/43/EWG – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Compagnie d'entreprises CFE SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Nichtigkeitsklage – Richtlinie 92/43/EWG – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Entscheidung 2004/813/EG – Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region – Unmittelbar betroffene Person – Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/813/EG der Kommission vom 7. Dezember 2004 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region (ABl. L 387, S. 1)