OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 15

Der Anspruch eines Kindes auf einen Platz in einer Vormittagsgruppe eines Kindergartens ist gegen den …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Der Anspruch eines Kindes auf einen Platz in einer Vormittagsgruppe eines Kindergartens ist gegen den örtlichen Träger der Jugendhilfe und nicht gegen die Gemeinde geltend zu machen, die im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahrnimmt (und zugleich Träger des Kindergartens ist).

2. Zur Berücksichtigung der besonderen sozialen Situation des Kindes und seiner Sorgeberechtigten bei der Entscheidung des Trägers des Kindergartens darüber, ob ein Kind in eine Vormittags- oder eine Nachmittagsgruppe aufgenommen wird, und zur Bildung einer Reihenfolge, nach der den Kindern die verfügbaren Plätze in der Vormittagsgruppe zugeteilt werden sollen.