OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 4. Familiensenat Beschluss

Berichtigung von Beschluss wegen Vertauschung der Parteibezeichnungen KI-Titel

FamFG · Beschlussberichtigung · Parteibezeichnung · offenbare Unrichtigkeit

Familienrecht Beschwerde zurückgewiesen

Tenor

wird die Beschlussformel des Beschlusses des Oberlandesgerichts - Senat für Familiensachen - Hamm vom 15.08.2022 gemäß § 42 FamFG wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es heißen muss:

Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller

Gründe

2

Der Beschluss war wie geschehen zu berichtigen, da eine offensichtliche Vertauschung der Parteibezeichnungen erfolgt ist, was sich insbesondere aus den Gründen der Entscheidung ergibt.

3

Der Tenor dieses Beschlusses enthält eine falsche Datumsangabe und wurde dahingehend mit dem Beschluss vom 14.11.2022 berichtigt.