Berichtigung von Beschluss wegen Vertauschung der Parteibezeichnungen KI-Titel
FamFG · Beschlussberichtigung · Parteibezeichnung · offenbare Unrichtigkeit
Familienrecht Beschwerde zurückgewiesen
Tenor
wird die Beschlussformel des Beschlusses des Oberlandesgerichts - Senat für Familiensachen - Hamm vom 15.08.2022 gemäß § 42 FamFG wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es heißen muss:
Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller
Gründe
2
Der Beschluss war wie geschehen zu berichtigen, da eine offensichtliche Vertauschung der Parteibezeichnungen erfolgt ist, was sich insbesondere aus den Gründen der Entscheidung ergibt.
3
Der Tenor dieses Beschlusses enthält eine falsche Datumsangabe und wurde dahingehend mit dem Beschluss vom 14.11.2022 berichtigt.