OLG Düsseldorf – I-10 U 1/17
Zivilrecht
Tenor
Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 04.05.2016, Az. 9 O 235/14, wird die Beklagte ihrem Anerkenntnis gemäß verurteilt, an die Klägerin 42.482,31 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2010 zu zahlen und die Klägerin von dem außergerichtlichen Honoraranspruch der Kanzlei K. in Höhe von 1.706,93 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 42.482,31 Euro.