VGH Hessen 3. Senat Urteil LS

Gegen die Festsetzung von Zuschlagswerten zur Erfassung des über den landwirtschaftlichen Nutzungswert …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Gegen die Festsetzung von Zuschlagswerten zur Erfassung des über den landwirtschaftlichen Nutzungswert hinausgehenden Wertes eines Baugrundstücks im Altbesitz eines Beteiligten bestehen keine Bedenken. 2. Derartige Baulandzuschläge sind Teile des gemäß § 27 f FlurbG zu ermittelnden Schätzungswertes. 3. Sie sind gemäß § 33 Abs. 1 FlurbG bei der Bemessung der Landabfindung zu berücksichtigen. 4. Die Abfindung eines solchen Zuschlagswertes in Geld ist unzulässig, es sei denn, daß der Teilnehmer schriftlich zustimmt.

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