Der VN handelt nicht grob fahrlässig, wenn er nachts auf der Autobahn bei regennasser Fahrbahn in einer mit …
Zivilrecht
Leitsatz
Der VN handelt nicht grob fahrlässig, wenn er nachts auf der Autobahn bei regennasser Fahrbahn in einer mit Wasser gefüllten Senke ins Schleudern gerät und ihm eine erhebliche Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit (hier: 60 km/h) nicht nachgewiesen werden kann.