Die Zulassung eines geänderten Wahlvorschlags kann nicht von der Beachtung aller vereins- und …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Zulassung eines geänderten Wahlvorschlags kann nicht von der Beachtung aller vereins- und parteirechtlichen Vorschriften, sondern nur von der Erfüllung der begrenzten wahlrechtlichen Anforderungen an die Kandidatenaufstellung abhängig gemacht werden.