BAG 10. Senat Urteil

Tarifliche Funktionszulage für Kassierer/innen des Lebensmitteleinzelhandels in Baden-Württemberg

Tarifliche Funktionszulage für Kassierer/innen des Lebensmitteleinzelhandels in Baden-Württemberg - Auslegung der Tarifvorschrift I 2 a der Tarifverträge über Gehälter, Löhne, Ausbildungsvergütungen und Sozialzulagen für die Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden des Einzelhandels in Baden-Württemberg (GTV) - Entscheidung ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Arbeitsrecht Revision zurückgewiesen

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 21. März 2017 - 19 Sa 52/16 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).