Hebt die Widerspruchsbehörde auf den Widerspruch des Bauherrn den Bescheid, mit dem die …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Hebt die Widerspruchsbehörde auf den Widerspruch des Bauherrn den Bescheid, mit dem die Baugenehmigungsbehörde die Erteilung einer Baugenehmigung wegen der Versagung des Einvernehmens der Gemeinde abgelehnt hat, auf und verpflichtet die Baugenehmigungsbehörde zur Erteilung der Baugenehmigung, weil das Einvernehmen wegen Fristablaufs als erteilt gelte, kann die Gemeinde nur den Widerspruchsbescheid unmittelbar anfechten und nicht die Baugenehmigung, die die Baugenehmigungsbehörde in Vollzug des Widerspruchsbescheides erteilt.