Die Erschließung für einen etwa 1300 qm großen Selbstbedienungsladen an einer zweispurigen Bundesstraße kann …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Erschließung für einen etwa 1300 qm großen Selbstbedienungsladen an einer zweispurigen Bundesstraße kann gesichert sein. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Straße eine unzureichende Breite aufweist oder bereits durch starkes Verkehrsaufkommen gekennzeichnet ist.